Eheschließung
Nach katholischem Eherecht muss ein Katholik zur Gültigkeit seiner Ehe die vorgeschriebene Eheschließungsform einhalten: die Partner haben ihren Eheschließungswillen vor dem Pfarrer und zwei Zeugen kundzutun. (Textnachweis: (nach) Großes modernes Lexikon, Bd. 3; Lexikothek Verlag Gütersloh, 1983)